Der allzu laute Puls der Zeit
Bei
der Aufzählung der Umweltbelastungen wird ein Thema
häufig vergessen: der Lärm. Fast alle verursachen
ihn und die meisten leiden unter ihm. Manche so sehr, dass
sie krank werden. Vom "Recht auf Ruhe" sind wir
in der Praxis weit entfernt.
"Über
allen Gipfeln ist ruh", so beginnt das Nachtlied von
Goethe. Heute würde nur noch ein Zyniker so dichten.
Der Krach der Welt ist im Jahr 2000 allgegenwärtig,
die Stille verschwindet sogar aus der Poesie. Zwei Drittel
der Bundesbürger fühlen sich vom zunehmenden Lärm
belästigt, der unterschiedlichsten Quellen entspringt.
Flugzeuge, Autos und Bahnen sind die häufigsten Ursachen,
auch Industrie- und Gewerbelärm ist weit verbreitet.
Nicht zu vergessen die vielen "privaten Nervtöter"
wie Radio, Walkman, Rasenmäher oder ausufernde Feiern.
Dauerhaft hohe Geräuschpegel machen krank, so haben
medizinische Untersuchungen ergeben. Der Körper reagiert
auf den anhaltenden Stress unter anderem mit Kreislauf-
und Verdauungsstörungen, oberhalb der Grenze von 65
Dezibel(A) ist das Herzinfarktrisiko deutlich erhöht.
Etwa 1.700 Menschen sterben nach Schätzungen des Deutschen
Grünen Keuzes jährlich an den Folgen des Lärms.
Jedes laute Umweltereignis führt zu körperlichen
Reaktionen. Die Blutgefäße an Kopf und Fingern
ziehen sich zusammen, der Puls wird beschleunigt und die
Muskelspannung steigt. Im Extremfall kann es zu Übersteuerungen
des vegetativen Nervensystems kommen. Obwohl immer wieder
anderes behauptet wird, gewöhnt sich der Körper
ein Leben lang nicht an den Lärm. Und er "vergißt"
ihn auch nicht so schnell. Bei Kindern, die in der Nähe
des Münchner Flughafens aufwuchsen, waren Stress-Symptome
(Blutdruck- und Hormonwerte) auch 18 Monate nach dem Umzug
des Airports ins Erdinger Moos noch signifikant erhöht.
Weil die Gehörgänge praktisch Tag und Nacht durchlässig
sind, ist man während des Schlafs besonders empfänglich
für Störungen. Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) empfiehlt, in Innenräumen einen Mittelungspegel
von 35 dB(A) nachts nicht zu überschreiten und Spitzenpegel
von 45 dB(A) zu verhindern, um Schlafstörungen vorzubeugen.
Auch sollten die Außen-Pegel nicht über 45 dB(A)
liegen, damit das Fenster offen bleiben kann. Von solchen
Zuständen dürften die Nachbarn deutscher Großflughäfen
nur träumen, wenn sie denn noch können. In Lärmschutzzone
1, wo Durchschnittspegel über 75 dB(A) gemessen werden,
haben die Betroffenen immerhin Anspruch auf den Einbau von
Schallschutzfenstern. In Schutzzone 2 (zwischen 67 und 75
dB(A)), wo viel mehr Menschen wohnen, gibt es keinen Rechtsanspruch,
nur freiwillige Leistungen der Flughafen-Betreiber.
"Wir wollen endlich das Grundrecht der Menschen auf
Schutz vor Lärm herstellen", verlautet aus dem
Bundesumweltministerium (BMU). Verkehrs- und Fluglärm,
eine "Geißel unserer Zivilisation", stünden
dabei an erster Stelle. Wie schwierig es ist, das medizinisch
Sinnvolle und menschlich Naheliegende zu realisieren, zeigt
der momentane Streit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Dort droht die Flughafen AG mit dem Verlust von Arbeitsplätzen
und beschwört den Untergang einer ganzen Region. Dabei
wohnen die eifrigsten Befürworter meist in grünen
Villengebieten abseits der Lärmzonen, während
sich die Masse vor dem Dröhnen der Motoren duckt. Ruhe
wird zum Privileg für die Reichen, wer sich's leisten
kann, zieht weg. Regelrechte Lärmghettos - wie rund
um London-Heathrow - sind schon jetzt Realität.
Beim Versuch, die negativen Folgen des "Fortschritts"
zu mildern, vertrauen viele allein auf technische Innovation.
Leisere Motoren, neue Straßenbeläge oder bessere
Dämm-Materialien sind zwar wichtige Etappenziele, rühren
aber ebenso wie schärfere Gesetze nicht an den Kern
des Problems. Hohe Lärmpegel sind natürlich keine
"Erfindung" der Neuzeit, denn bereits die Römer
klagten über das Rattern eisenbeschlagener Wagenräder.
Der Mensch von heute erzeugt jedoch "Phonopollution",
wie die Amerikaner sagen, rund um die Uhr. Fast jeder ist
abwechselnd Täter und Opfer, und ohne Verhaltensänderung
führt anscheinend kein Weg aus dem Labyrinth. "Die
Emission von Lärm bereits an der Quelle zu vermeiden",
wie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm anregt, wäre
in allen Bereichen die wirksamste und preiswerteste Strategie.
Nicht immer sind die anderen Schuld am eigenen Leid. Etwa
jeder vierte Jugendliche hat bleibende Hörschäden,
die er sich durch lautes Musikhören oder Discobesuche
"freiwillig" zugefügt hat. Mediziner schlagen
deshalb vor, die Schallpegel für Walkman auf 90 Dezibel
(A) zu begrenzen. Patienten, die wegen chronischer Ohrgeräusche
(Tinnitus) den Arzt aufsuchen, werden immer jünger.
"Harmloses" Kinderspielzeug wie Plastiktrompeten,
Trillerpfeifen und Knackfrösche, so hat Professor Gerald
Fleischer an der Universität Gießen ermittelt,
bringt es auf Schallpegel von über 100 dB(A). Spitzenreiter
sind Knallpistolen mit 135 dB(A). Die "Ballermänner"
sind für Kinder ab drei Jahren zugelassen und erreichen
- direkt neben dem Ohr abgefeuert - sogar Werte von 163
bis 173 dB(A). Bei solch ohrenbetäubendem Krach genügt
ein einziges "Ereignis", um ein massives Knalltrauma
auszulösen, das Ohrengeklingel und Hörstürze
zur Folge hat. Die Haarzellen im Innenohr werden durch die
Wucht der Detonation von der Basalmembran abgeknickt oder
ausgerissen wie Bäume im Orkan. Wegen Sauerstoffmangel
- so vermutet man - sterben die Sinneszellen ab. Während
sich das Ohr gegen gleichförmigen Lärm durch Zusammenziehen
der Mittelohrmuskeln bedingt wappnen kann, so Fleischer,
ist es dem extrem lauten Sekundenlärm schutzlos ausgeliefert.
Durch permanente Lärm-Berieselung mit mittleren Schallpegeln
wird nach neuesten Erkenntnissen die geistige Entwicklung
von Schulkindern stark beeinträchtigt. Manche Lärmgegner
würden gerne die akustische Umweltverschmutzung in
Einkaufszentren und Supermärkten abstellen und fordern
die Einrichtung lärmfreier Zonen. Auch Autofahrer könnten
durch bewusstes Verhalten viel für den Lärmschutz
tun. Wer seine Geschwindigkeit innerorts von 50 auf 39 Stundenkilometer
drosselt, hat die Schallemission seines Fahrzeugs bereits
halbiert. Über eines sind sich Fachleute einig: Individuell
und gesellschaftlich gesehen bekommt man den schädlichen
Lärm nur durch ein Bündel von Maßnahmen
in den Griff.
Die Idee, den Lärmschutz im Umweltgesetzbuch zu verankern,
ist noch in der Diskussion. "Das Naturrecht auf Ruhe",
von dem manche sprechen, existiert allenfalls in der Phantasie.
"Der Lärm aber ist die impertinenteste aller Unterbrechungen,
da er sogar unseren eigenen Gedankengang unterbricht, ja
zerbricht", schrieb der Philosoph Arthur Schopenhauer
vor gut 150 Jahren. Dass dies in gewisser Weise auch auf
Tiere zutrifft, konnte der kluge Mann nicht ahnen. Vögel
hören ihre eigenen Gesänge nicht mehr, Wale und
Delphine werden durch unterirdische Explosionen gestört.
Bei vielen Arten sinkt so der Bruterfolg und die Population
schrumpft. "Menschen und Tiere brauchen Ruhe",
hat das Bundesamt für Naturschutz deshalb moniert.
Lärmfreie Zonen und Zeiten, wo wir uns erholen können,
scheinen überlebenswichtig für alles, was kreucht
und fleucht.
Hans Krautstein
Wo
guter Rat nicht teuer ist:
Der Lärm in Zahlen
Es ist
international üblich, die Schalldruckpegel störender
Geräusche in Dezibel, kurz dB(A) anzugeben. Unabhängige
Ärzte, Sozialwissenschaftler und Psychologen stimmen
darin überein, dass bei häufiger Überschreitung
des Werts von 55 dB(A) (nachts 45 Dezibel) Gesundheitsschäden
auftreten können. Die wirkliche Belastung ist jedoch
nicht nur von Zahlen abhängig, sondern auch von der
Art der Lärmquelle, der Anzahl (Frequenz) und Stärke
(Amplitude) der Schwingungen sowie von subjektiven Einstellungen
des Empfängers. Weil Verkehrslärm eher hingenommen
wird als ein Preßlufthammer, sprechen Lärmwirkungsforscher
von "Akzeptanz". Auch leise Geräusche können
stören, meist werden hohe Töne unangenehmer empfunden
als tiefe.
Die Dezibelskala ist logarithmisch aufgebaut und reicht
von 0 bis 130. Sehr leise Geräusche zwischen 0 und
20 dB(A) sind kaum wahrnehmbar, Umgebungsgeräusche
abseits von Städten misst man mit 20 bis 30 dB(A).
Bei normaler Unterhaltung beträgt der Schallpegel etwa
55 dB(A), bei starkem Verkehr rund 80 dB(A). Presslufthämmer
und Musikanlagen erreichen bis zu 100 dB(A), das Triebwerk
eines Düsenflugzeugs bringt es sogar auf 130 dB(A).
Eine Erhöhung der Dezibelzahl um 3 dB(A) bedeutet bereits
eine Verdoppelung des Geräuschpegels. Da Art und Dauer
des Lärms meist schwanken, bedient man sich sogenannter
"Mittelungspegel", deren Aussagekraft jedoch umstritten
ist.
Wer
sich beschweren will, muss wissen, wer zuständig ist
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) soll die Menschen
vor "erheblichen Nachteilen und Belästigungen"
schützen. Was konkret zumutbar ist, ist darin nicht
geregelt. Obwohl es kein allgemein gültiges Lärmgesetz
gibt, haben die Bürger Möglichkeiten, sich gegen
störenden Lärm zu wehren. Im privaten Bereich
ist zuerst die Ortspolizei zuständig, der nächste
Schritt ist das Zivilrecht. Etwa 90 Prozent aller nachbarschaftlichen
Streitfälle, so schätzt man, wären bei etwas
gutem Willen ohne Gericht zu schlichten. Wann und wie laut
ein Rasenmäher laufen darf, ist in einer speziellen
Verordnung fest gelegt. Ähnliches gilt für Sport-
und Freizeitlärm, Sportanlagen unterliegen außerdem
dem Verwaltungsrecht. Wer sich durch Gewerbelärm gestört
fühlt, sollte das Gewerbeaufsichtsamt einschalten.
Bei unerträglichem Fluglärm kann man den staatlichen
Fluglärmschutzbeauftragten anrufen oder sich an die
Fluglärmkommission und die Landesluftfahrtbehörde
(bei kleinen Landeplätzen) wenden. Die Adressen hat
der jeweilige Flughafen. Für Fragen zu Flughöhe
und Flugrouten ist die Deutsche Flugsicherung zuständig.
Kompetente Hilfe im Sinne der Geschädigten leistet
die Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Beschwerden gegen
Straßenlärm auf Autobahnen, Bundes- und Landsstraßen
sind ans nächste Straßenbauamt zu richten, ansonsten
an die Kreis- und Stadtverwaltung. Ansprechpartner bei der
Bahn ist das Bahn-Umwelt-Zentrum, die Aufsicht obliegt dem
Eisenbahnbundesamt. Hilfreiche Informationen hält die
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm bereit.
Fordern
Sie bei der Stiftung Warentest ihr persönliches Straßenlärm-Gutachten
an
Bei der Stiftung Warentest können lärmgeplagte
Bürger zum Preis von 70 Mark ein Gutachten anfordern,
das die persönliche Belastung durch Straßenlärm
erfasst. Der mehrseitige Bericht enthält neben den
Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung auch Erläuterungen
über Lärmschutzmaßnahmen, Zuschüsse,
Rechtstexte und viele nützliche Adressen. Um den Erhebungsbogen
korrekt auszufüllen, müssen Betroffene Informationen
beim zuständigen Straßenverkehrsamt einholen
und den Abstand ihres Hauses zur Fahrbahn messen. Kontakt:
Stiftung Warentest, Leseraktion Straßenlärm,
10773 Berlin oder telefonisch unter 0180-2321313 (Bestellnummer
M9805). Im Internet (www.stiftung-warentest.de)
sowie über Fax (01805-88768304) ist der Vordruck ebenfalls
abrufbar.
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