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Regelungen drohen zu verwässern

Verabschiedung des Gentechnikgesetzes vertagt

Wegen des unerwarteten Einspruchs zweier SPD-regierter Länder bleibt weiterhin ungewiss, wie in Zukunft mit Produkten und Folgen gentechnisch veränderter Aussaaten umgegangen wird.

Das neue Gentechnikgesetz lässt auf sich warten. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatten im September überraschend die SPD-regierten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern „Gesprächsbedarf“ angemeldet. Daraufhin wurde die Sitzung und damit auch das Inkrafttreten des Gesetzes vertagt.

Nächster Termin für den Ausschuss ist nun der 27. Oktober. Ob es dabei bereits zu einer Einigung kommt oder weitere Sitzungen notwendig sind, ist offen. Bio- und Umweltverbände befürchten, dass nun das Gentechnik-Gesetz mit seinen den Genpflanzen-Anbau erschwerenden Regelungen verwässert wird. Nach Auskunft von Regierungssprecherin Marion Zilke lehnt Mecklenburg-Vorpommern die strengen Haftungsregelungen ab und will mögliche Schäden über einen Fonds begleichen. Dies entspricht der Position der CDU. Deren Gentechnik-Experte im Bundestag, Helmut Heiderich, wittert Morgenluft: „Noch sind die dringend notwendigen Korrekturen an dem Gesetzentwurf möglich, um Innovation, Forschung und Wachstum in Deutschland tatsächlich möglich zu machen“, kommentierte er die Vertagung. Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, macht sich zumindest offiziell keine Sorgen: Die beiden Bundesländer hätten „detaillierte Fragen vorgetragen“. Viele dieser Details „wären schon im Laufe des Verfahrens zu klären gewesen, beziehungsweise waren auch schon geklärt. Wir werden nun die Vertagung nutzen, um die Fragen nochmals zu beantworten.“ Aus dem Kanzleramt dagegen heißt es laut Presseberichten, man wolle mit den beiden SPD-Ländern einen Kompromiss anstreben.

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