Gentechnik-Gesetz
Erleichterungen für Genfood-Anbau?
Seit einem Jahr wird in der Koalition um ein neues Gentechnik-Gesetz gerungen. Ein noch inoffizieller Entwurf sieht Erleichterungen unter anderem bei Haftung und Grenzwerten vor.
Vor
allem die Forschung bei der Pflanzenbiotechnologie soll erleichtert
werden, so will es das Forschungsministerium von Annette Schavan.
Die wichtigsten angedachten Änderungen im Gesetz:
- Die Haftung soll auf unmittelbare Schäden bei den Nachbarn eingegrenzt werden. Mittelbare Schäden, etwa Verunreinigungen bei Abpackern und Herstellern, die nicht auf einen bestimmten Erzeuger als Lieferanten zurückgeführt werden können, würden demnach nicht entschädigt.
- Erst eine Verunreinigung von über 0,9 % soll gekennzeichnet werden müssen. Damit würde möglicherweise auch der Schadensfall für Betroffene erst ab dieser Grenze eintreten.
- Exakte Informationen über die Lage von Flächen mit transgenen Pflanzen sollen nur noch Nachbarn und Imkern zugänglich sein. Begründung: Die Gefahr illegaler Zerstörung der Pflanzen.
- Als Mindestabstand bei gentechnisch verändertem Mais fordert das Forschungsministerium eine Reduzierung auf 50 Meter. Das Landwirtschaftsministerium spricht sich für eine Beibehaltung des geltenden Mindestabstandes von 150 Metern aus. In anderen europäischen Staaten liegt der Mindestabstand überwiegend bei 200 Metern.
- Es soll geprüft werden, ob zu biologisch bewirtschafteten Flächen ein größerer Mindestabstand eingehalten werden muss. In einigen europäischen Ländern ist dies bereits der Fall.
- Im Sinne des Verbraucherschutzes soll eine Kennzeichnung aller Produkte angestrebt werden, die unter Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Damit wären dann auch die Produkte kennzeichnungspflichtig, bei denen Gentechnik in Futtermitteln oder gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt werden, etwa bei der Herstellung von Hefe oder Lab.
Nicht nur Umweltorganisationen und Bio-Verbände kritisieren das Gesetz im Hinblick auf die erhöhte Gefahr einer unbeabsichtigten Ausbreitung von Genpflanzen. Auch Umweltministerium, Forschungsministerium und Landwirtschaftsministerium sind sich noch nicht einig. Ein zwischen den Ministerien abgestimmtes Eckpunktepapier wird um den Jahreswechsel herum erwartet. Die Verabschiedung des Gesetzes könne bis zur Sommer-pause 2007 vollzogen sein.
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