Neufassung der Öko-Verordnung

Neues EU-Bio mit „schweren Fehlern“

Die Agrarminister der EU haben die Neufassung der EU-Öko-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein kritisiert die Ausnahmeregelungen. // Leo Frühschütz

„Nach anderthalb Jahren zäher Verhandlungen wurden nur wenige Verbesserungen erreicht. Dafür enthält die neue Verordnung ein paar schwerwiegende Fehler“, zog der Chef des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, enttäuscht Bilanz.

Die EU-Öko-Verordnung soll künftig auch Fischzucht, Weinkelterei und Hefeproduktion regeln. Die Details müssen bis Anfang 2009 erarbeitet werden. Die Bio-Zertifizierung von Kantinen und Großküchen wird vorerst nicht EU-weit geregelt. Jedoch dürfen die Mitgliedsstaaten dafür eigene Kriterien erlassen. Jedes verpackte Bio-Lebensmittel muss das EU-Bio-Logo tragen. Ergänzende Siegel wie das deutsche Bio-Siegel oder Verbandszeichen bleiben erlaubt. Gliederung und Aufbau der Verordnung sind deutlich klarer und verständlicher als bisher.

Artikel 22 der neuen Verordnung sieht vor, dass die EU-Kommission Ausnahmen erlassen darf. Das könnte der Einsatz chemischer Pestizide für anfällige Kulturen, wie Erdbeeren, ebenso sein wie die Anbindehaltung von Kühen in Bergbauern-Regionen. Die Gründe für solche Ausnahmen sind abstrakt formuliert. So reichen etwa „klimabedingte, geografische oder strukturelle Beschränkungen“ aus.

Eine Ausnahmeregelung ist auch für Zusatz- und Hilfsstoffe in Lebens- oder Futtermittel möglich. Sind diese gentechnikfrei nicht mehr verfügbar, dürfen Bio-Hersteller nach Genehmigung auch Gentechnik-Zusatzstoffe einsetzen. „Sollte es eines Tages tatsächlich zur Aufnahme solcher Stoffe in die Anhänge der Vorordnung kommen, wäre nur noch Verbandsware, die solche Ausnahmeregelungen weiter kategorisch ausschließt, ein Garant für echte Bio-Qualität“, kommentierte der BÖLW. Die Minister haben überdies klargestellt, dass für Lebensmittel, im Falle einer technisch nicht vermeidbaren Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die gleichen Kennzeichnungsregeln gelten wie bisher. Liegt eine Verunreinigung über 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat, muss diese gekennzeichnet werden und das Produkt darf nicht mehr als „Bio“ verkauft werden. Das Verbot, im Öko-Landbau GVO einzusetzen, gilt weiterhin.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) urteilte im Namen von Dr. Heinrich Graf von Bassewitz im Hinblick auf kritische Pressestimmen zur neuen Öko-Verordnung: „Die Verbraucher dürften nicht verunsichert werden.“ Dieser Vorsatz hindert jedoch auch Graf von Bassewitz nicht daran, an der Verordnung deutlich Kritik zu üben, insbesondere bei der Neuregelung des Gentechnik-Rechts: „Die Ausschussmitglieder sehen (...) den Schutz der gentechnikfreien ökologischen oder konventionellen Produktion nicht gewährleistet.“ Ein Recht auf Verunreinigung bis 0,9 Prozent lehnt der Fach-Ausschuss Öko-Landbau des DBV „kategorisch ab“.

eu-bioWeiterhin „Bio plus“

18 Monate lang haben sich die Bio-Verbände wie Bioland, Demeter und Naturland für eine strenge Neufassung der Öko-Verordnung eingesetzt. Ihr größter Erfolg: Neben den Bio-Standards der EU (Bio-Logo der EU links) dürfen die Verbände weiterhin für ihre höhere Bio-Qualität werben. Dies sollte ursprünglich verboten werden.

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