Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die neue EU-Bio-Verordnung stiftet Verwirrung. Erlaubt sie wirklich synthetische Pestizide und mithilfe von Gentechnik hergestellte Zusatzstoffe? Diese Frage lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Generell sind die Substanzen nach wie vor verboten. Doch die EU-Kommission kann Ausnahmegenehmigungen erteilen. Genaueres wird in den Durchführungsbestimmungen stehen, die noch festgelegt werden. Bleibt zu hoffen, dass erteilte Genehmigungen zumindest öffentlich gemacht werden müssen. Denn so viel ist schon mal klar: Auf dem Etikett eines Produktes wird nicht stehen, ob beim Anbau der Tomaten Pestizide eingesetzt oder Zusatzstoffe mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden. Die deutschen Bio-Verbände distanzieren sich übrigens von dieser Änderung. Bei ihnen wird es Barbara GruberSonderregelungen für Pestizide und Gentechnik nicht geben. Auf Verunreinigungen mit GVO müssen aber auch sie sich einstellen. Solche sind als Folge der allgemeinen Kontamination leider zu befürchten – ähnlich wie bei Pestiziden.

Horst Seehofer gibt sich gerne als Gentech-Skeptiker, auch in unserem Interview. Trotzdem erlaubt sein Gesetzentwurf eine Grundverschmutzung mit GVO bis 0,9 Prozent. Ohne Haftungsanspruch. Das ist weder im Sinne der Bauern, die gentechnikfrei produzieren wollen, noch im Sinne der Verbraucher, von denen die Mehrheit keine Gentechnik im Essen haben will. Im Herbst soll das Gesetz den Bundestag passieren. In der nächsten Ausgabe werden wir deshalb ein ausführliches Gentech-Dossier bringen und Ihnen Möglichkeiten nennen, auf Ihre Abgeordneten Einfluss zu nehmen.

Ihre

Barbara Gruber

NaturkostWiki.de

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