Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die neue EU-Bio-Verordnung stiftet Verwirrung. Erlaubt sie
wirklich synthetische Pestizide und mithilfe von Gentechnik
hergestellte Zusatzstoffe? Diese Frage lässt sich nicht
einfach mit Ja oder Nein beantworten. Generell sind die Substanzen
nach wie vor verboten. Doch die EU-Kommission kann Ausnahmegenehmigungen
erteilen. Genaueres wird in den Durchführungsbestimmungen
stehen, die noch festgelegt werden. Bleibt zu hoffen, dass
erteilte Genehmigungen zumindest öffentlich gemacht
werden müssen. Denn so viel ist schon mal klar: Auf
dem Etikett eines Produktes wird nicht stehen, ob beim Anbau
der Tomaten Pestizide eingesetzt oder Zusatzstoffe mithilfe
von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt
wurden. Die deutschen Bio-Verbände distanzieren sich übrigens
von dieser Änderung. Bei ihnen wird es
Sonderregelungen
für Pestizide und Gentechnik nicht geben.
Auf Verunreinigungen mit GVO müssen aber auch sie sich
einstellen. Solche sind als Folge der allgemeinen Kontamination
leider zu befürchten – ähnlich wie bei Pestiziden.
Horst Seehofer gibt sich gerne als Gentech-Skeptiker, auch in unserem Interview. Trotzdem erlaubt sein Gesetzentwurf eine Grundverschmutzung mit GVO bis 0,9 Prozent. Ohne Haftungsanspruch. Das ist weder im Sinne der Bauern, die gentechnikfrei produzieren wollen, noch im Sinne der Verbraucher, von denen die Mehrheit keine Gentechnik im Essen haben will. Im Herbst soll das Gesetz den Bundestag passieren. In der nächsten Ausgabe werden wir deshalb ein ausführliches Gentech-Dossier bringen und Ihnen Möglichkeiten nennen, auf Ihre Abgeordneten Einfluss zu nehmen.
Ihre
Barbara Gruber
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