Gentechnikgesetz
Protest zeigt Wirkung
Im aktuellsten Entwurf des Gentechnikgesetzes hat Landwirtschaftminister Horst Seehofer einige umstrittene Änderungen gestrichen. Dennoch schützt das Gesetz den Öko-Landbau nicht.
Mit der neuesten Fassung des Gentechnikgesetzes hat die Bundesregierung auf die anhaltenden Proteste von Verbrauchern, Bauern und Umweltschützern reagiert. Anbauflächen müssen weiterhin im Detail im öffentlich zugänglichen Standortregister ausgewiesen werden.
Der Mindestabstand von Genmaisfeldern zu ökologisch angebautem Mais wurde von 150 auf 300 Meter erhöht. Auch die geplante Aufweichung der Haftungsregeln hat Landwirtschaftsminister Horst Seehofer zurückgezogen. Doch weiterhin bleibt unklar, wie Bio-Bauern entschädigt werden sollen, deren Ernte bereits durch Gentechnikspuren unverkäuflich wird. Auch Imker mit Genmaispollen im Honig bleiben auf ihren Schäden sitzen. Die Kosten für die aufwändigen Tests auf Verunreinigungen zahlen nicht die Gentechnikkonzerne als Verursacher.
„Ein wesentlicher Teil der Lasten der Koexistenz soll von denen getragen werden, die die Gentechnik nicht wollen. Das ist und bleibt unakzeptabel“, beklagt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und fordert weitere Nachbesserungen. Im Herbst soll der Bundestag den Gesetzentwurf endgültig verabschieden. lf
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aktuellsten Entwurf des Gentechnikgesetzes hat Landwirtschaftminister
Horst Seehofer einige umstrittene Änderungen gestrichen.
Dennoch schützt das Gesetz den Öko-Landbau nicht.