Kennzeichnung für Obst und Gemüse
Wissen, woher der Apfel kommt
Einkaufen ist ein Stück transparenter geworden: Seit 1. Januar 2008 muss auf allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben werden.
Diese Kennzeichnungspflicht galt bisher nur für einige Obst- und Gemüsearten, die den EG-Vermarktungsnormen unterlagen. Durch die neue EU-weite Kennzeichnung können die Verbraucher ihre Lebensmittel nun grundsätzlich nach deren Herkunft auswählen. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen darauf achten, wie viel CO2 durch den Transport von Lebensmitteln entsteht, und deshalb die regionale Vermarktung bevorzugen, kann die Angabe des Ursprungslandes entscheidend sein für den Kauf.
Muss zum Beispiel Brokkoli aus Ägypten auf dem Teller liegen, wenn es auch einheimisches Gemüse gibt? Sind Kartoffeln aus Italien oder Äpfel aus Neuseeland nötig? Das kann der Verbraucher jetzt selbst entscheiden.
Detailvorschriften gibt es momentan allerdings noch nicht. So kann auf dem Etikett zum Beispiel stehen „Isr. Thymian“, „Chinakohl aus Spanien“ oder „Tomaten NL“. In jedem Fall muss das Ursprungsland eindeutig daraus hervorgehen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt den Händlern, die Herkunft auf dem Kennzeichnungsfeld der jeweiligen Verpackung anzugeben. ml
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