Gentechnikgesetz verabschiedet

Das Schlimmste verhindert

Der Bundestag hat die Novelle des Gentechnikgesetzes verabschiedet. Proteste haben Schlimmeres verhindert. // Leo Frühschütz

Blick zurück: Im November 2005 schreibt die neu formierte große Koalition in ihren Koalitionsvertrag: „Das Gentechnikgesetz wird novelliert. Die Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern.“ Der frischgebackene Landwirtschaftsminister Horst Seehofer kün-digt an, dem Gentechnikgesetz die Zähne zu ziehen. Er will die Haftungsregeln für Gentechnikschäden lockern.

Hunderttausende Unterschriften

Daraufhin verstopfen Protestmails die Postfächer der Bundestagsabgeordneten. Hunderttausende unterschreiben Listen und sagen auf vielfältige Weise „Genfood, nein danke!“. Die konventionellen Bauern in Seehofers Wahlkreis schließen sich zu einer gentechnikfreien Region zusammen. Der Vorzeigeunternehmer Claus Hipp droht, nach Österreich abzuwandern.

Zwei Jahre lang hält dieser Protest an, flammt immer wieder auf, sobald neue Paragrafenentwürfe aus dem Seehofer-Ministerium bekannt werden. Mit jedem dieser Entwürfe wird das Einfallstor für die Agro-Gentechnik kleiner. Schließlich bleiben nur wenige Änderungen des 2004 verabschiedeten Gesetzes übrig.

Nun ist detaillierter geregelt, welche Anforderungen die Gentechnikbauern im Rahmen einer „guten fachlichen Praxis“ einhalten müssen. Erleichtert wurden in der Novelle die Vorschriften für die Forschung. Neu sind die für den Anbau von Genmais vorgeschriebenen Sicherheitsabstände. Sie betragen zu konventionellen Maisfeldern 150 Meter und zu Ökomaisfeldern 300 Meter.

Um eine Kontamination auszuschließen, ist das zu wenig. Zudem können diese Sicherheitsabstände durch nachbarschaftliche Absprachen unterschritten werden. Immerhin müssen diese im Standortregister vermerkt werden. Dass dieses Register öffentlich zugänglich bleibt, ist einer der großen Verdienste derjenigen, die sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft eingesetzt haben. Erfolgreich verteidigt wurde auch das derzeitige Haftungsrecht, wenn es auch nur einen Teil der möglichen Schäden abdeckt. Dennoch ist es so streng, dass es viele davon abhält, Genmais anzubauen.

In den letzten Wochen der Gesetzesberatungen ist mit der Neuregelung der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ ein weiterer Erfolg hinzugekommen. „Der eigentlich geplante Durchmarsch der Gentechnik in der Landwirtschaft findet nicht statt“, zieht Günter Metzges vom Onlinenetzwerk Campact Bilanz. Trotz dieser Erfolge: „Das Gesetz bietet keinen ausreichenden Schutz für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“, kritisiert Felix Prinz zu Löwenstein, der Vorsitzende des Bundes ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).

Es lässt viele Kontaminationspfade außer Acht, die zu Verunreinigungen führen können. „Ein Großteil der zu erwartenden Schadensfälle sind durch die im Gesetz vorgesehene Haftung nicht abgedeckt. Das Gesetz lässt damit die ohne Gentechnik wirtschaftenden Bauern im Regen stehen und drückt die Kosten der Koexistenz gerade denjenigen auf, die die Agro-Gentechnik nicht wollen.“

Der BÖLW fordert, dass nach dem Verursacherprinzip die Gentechnikkonzerne für die notwendigen Analysen auf Gentechnikfreiheit zahlen. Spätestens zur Bundestagswahl 2009 werden die Schwächen des Gesetzes wieder auf der Tagesordnung stehen.

Das Engagement geht weiter

Bis dahin geht der Einsatz für Gentechnikfreiheit auf Acker und Teller an vielen Stellen weiter: Auch in diesem Jahr wollen Bauern auf rund 3700 Hektar Genmais anbauen. Die Feldversuche mit genmanipuliertem Raps, Weizen, Gerste oder Erbsen gehen weiter. Wahrscheinlich gibt die EU in diesem Jahr auch die erste Genkartoffel für den kommerziellen Anbau frei. Um diesen schleichenden Vormarsch der Agro-Gentechnik aufzuhalten, braucht es auch weiterhin viele aufmerksame und engagierte Menschen, die ihre Meinung sagen: „Genfood, nein Danke!“

Hü, hott und wieder hü

Seehofer12/2005: Landwirtschaftsminister Horst Seehofer erlaubt den Anbau der Genmaissorte MON 810. MON 810 ist zu diesem Zeitpunkt in einigen EU-Ländern bereits verboten. Untersuchungen zeigten, dass der Genmais Nutzinsekten schadet. 04/2007: Seehofer verbietet den Verkauf von MON 810. Neue Infos „geben berechtigten Grund zur Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“, heißt es in der Begründung. 12/2007, rechtzeitig vor der neuen Anbausaison, erlaubt Seehofer den Verkauf von MON 810 wieder. Einen Monat später verbietet Frankreich den Anbau des Genmais.

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