So arbeitet Die GenMais-Lobby
Monsantos Methoden
Der US-Konzern Monsanto steht auch in Deutschland in der Kritik. Naturschützer sehen ihre Daten missbraucht. // Leo Frühschütz
Die Geschichte begann im Mai 2007. Damals verbot das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Handel mit Saatgut der Genmaissorte MON 810 von Monsanto. Neue wissenschaftliche Informationen, „geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“, begründete die Behörde das Verbot. Sie verpflichtete Monsanto dazu, einen Monitoringplan vorzulegen. Er sollte statistisch auswertbare Daten zu Umweltauswirkungen auf andere Agrarflächen und „Nichtzielorganismen“ liefern. Gemeint sind damit Schmetterlinge, Bienen und andere Tiere. Im Dezember 2007 teilte das BVL mit, Monsanto habe „einen vollständigen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt“. Die Behörde veröffentlichte den Plan im Internet und erlaubte den Handel mit Saatgut wieder. Monsanto werde „bestehende Erkenntnisse der Umweltbeobachtung in das Monitoring von MON 810 einarbeiten“, schrieb das BVL. Konkret gemeint waren damit vier Netzwerke, deren Daten Monsanto nutzen wollte: Das Tagfalter-Monitoring Deutschland, das Deutsche Bienen-Monitoring, das Monitoring häufiger Brutvögel durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten, sowie das Wild-Monitoring des Jagdschutzverbandes. In allen vier Netzwerken erfassen ehrenamtliche Helfer die Tierbestände. Wissenschaftliche Institute fassen die Daten zusammen und werten sie aus. Keines dieser koordinierenden Institute wurde von Monsanto angefragt. Die Wissenschaftler erfuhren zufällig davon, dass ihre Daten in die Monsanto- Beobachtungen einfließen sollten (siehe Interview). Sie bezweifeln, dass ihre Monitoring-Daten dazu geeignet sind, die Umweltauswirkungen von MON 810 zu überwachen.
Seehofer soll‘s Monsantozeigen
Das BVL beantwortete die erstaunten Anfragen der Monitoring-Netzwerke erst, als die Medien das Thema aufgriffen. Gegenüber Schrot&Korn teilte das Bundesamt mit, es habe lediglich „Monsanto zusätzlich verpflichtet, bei der Umsetzung des Monitoringplans in Deutschland auch Daten, die durch bestehende Netzwerke erhoben und veröffentlicht werden, bei der Auswertung des Monitorings zu berücksichtigen.“ Diese Daten könnten „ohne besondere Vereinbarung ausgewertet werden.“ Monsanto habe die Auswertung zugesagt und damit die geforderte Bedingung erfüllt. Ansonsten hält sich die Behörde nicht für zuständig: „Für die Umsetzung der Monitoringplans ist der Antragsteller verantwortlich. Die Bewertung dazu erfolgt auf EU-Ebene.“ Der Bio-Dachverband BÖLW forderte Minister Seehofer auf, Konsequenzen zu ziehen: „Es ist dreist, den Zulassungsbehörden einen solchen Schwindel in den Postkasten zu legen. Seehofer muss Monsanto zeigen, dass er sich nicht verschaukeln lässt und die Anbaugenehmigung für MON 810 sofort zurückziehen“, forderte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW vehement. ml
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